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   BGH, 17.10.1957 - VII ZR 407/56   

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BGH, 17.10.1957 - VII ZR 407/56 (https://dejure.org/1957,2216)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1957 - VII ZR 407/56 (https://dejure.org/1957,2216)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1957 - VII ZR 407/56 (https://dejure.org/1957,2216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WM 1958, 293
  • DB 1958, 1008
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.1951 - IV ZR 29/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1957 - VII ZR 407/56
    Wie bereits der IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 29. März 1951 (IV ZR 29/50, NJW 1951, 708) ausgeführt hat, haben die zum Schutz, der Währung erlassenen Bestimmungen dieses Gesetzes allgemein zwingenden Charakter; der von ihnen im öffentlichen Interesse verfolgte Zweck der Neuregelung des Geldwesens gebietet, ihnen stärkere Kraft als den zur Zeit ihres Erlasses bestehenden Parteivereinbarungen zukommen zu lassen.

    In dieser Entscheidung ist der IV. Zivilsenat keineswegs von seiner im Urteil vom 29. März 1951 (NJW 1951, 708) vertretenen Ansicht abgewichen, die in Fällen wie dem vorliegenden eine Geld summen schuld angenommen hat.

  • BGH, 12.02.1953 - IV ZR 109/52

    Wertschuldklausel

    Auszug aus BGH, 17.10.1957 - VII ZR 407/56
    Die Revision, die der Meinung ist, es liege eine Geld wert schuld vor, beruft sich zu Unrecht auf das Urteil des IV. Zivilsenats vom 12. Februar 1953 (BGHZ 9, 56).
  • BGH, 19.03.1992 - IX ZR 120/91

    Schadensersatz wegen einer angeblichen Amtspflichtverletzung eines Notars -

    Darüber hinaus ist der Wortlaut der Erklärungen Haupterkenntnisquelle für den Willen der Vertragsparteien (BGH, Urt. v. 17. Oktober 1957 - VII ZR 407/56, WM 1958, 293; v. 9. April 1959 - VII ZR 153/58, WM 1959, 969, 970; v. 9. Februar 1967 - III ZR 226/64, WM 1967, 321, 322; v. 5. Dezember 1990 - IV ZR 194/89, BGHR BGB § 133 - Wortlaut 1).
  • BGH, 09.02.1967 - III ZR 226/64

    Abschluss einer Vereinbarung über die "stille Beteiligung" an einem Unternehmen -

    Allerdings ist bei der Auslegung eines Vertrages in der Regel von dessen Wortlaut auszugehen; dieser ist die Haupterkenntnisquelle für den Willen der Parteien, die sich des Wortes gerade bedienen, um ihren Willen kundbar zu machen, ihn also zu erklären und - beim schriftlichen Vertrag - dieser Erklärung eine dauernde Form zu geben (BGH Urteil vom 17. Oktober 1957 - VII ZR 407/56 = WM 1958, 293).
  • BGH, 20.04.1967 - III ZR 59/65

    Inanspruchnahme aus einem selbstständigen Schuldversprechen - Auslegung einer

    Das Berufungsgericht hat dies nicht verkannt, es ist jedoch für die Auslegung der Erklärung ohne Rechtsfehler von dem Wortlaut ausgegangen, denn dieser ist die Haupterkenntnisquelle für den Willen der Beteiligten, die sich des Wortes gerade bedienen, um ihren Willen kundbar zu machen (BGH Urteil vom 17. Oktober 1957 - VII ZR 407/56 = WM 1958, 293; BGH Urteil vom 9. Februar 1967 - III ZR 226/64 = WM 1967, 321).
  • BGH, 08.02.1961 - V ZR 105/60
    Handelte es sich bei ihr um die Begründung einer Geldverbindlichkeit in der Weise, daß der Inhalt der Rentenzahlungspflicht des Beklagten allein durch die Währungseinheit "Reichsmark" als Wertmesser bestimmt, d.h. durch ein Vielfaches dieser Einheit ausgedrückt wurde (BGHZ 9, 56, 60), während der Bezugnahme auf den Fürsorgesatz nur die Aufgabe zukam, den Umfang der vertraglichen Leistung im Hinblick auf die seinerzeit bevorstehende Währungsreform zu sichern (Geldsummenschuld mit Wertbeständigkeitsklausel), so hätte die Vereinbarung gemäß Art. 11 des Gesetzes Nr. 51 der amerikanischen Militärregierung - MilRegG 51 - in der Fassung des Ersten Änderungsgesetzes vom 1. Juli 1947 (ABl-AmMilReg E 15), um wirksam zu sein, der Genehmigung der damaligen Besatzungsmacht bedurft (BGH Urteil vom 9. Juli 1956, II ZR 279/54, NJW 1957, 342); außerdem wäre dann die Rente, da sie in diesem Fall zu den Reichsmarkverbindlichkeiten im Sinne von § 13 Abs. 3 UmstG gehört hätte, lediglich in Höhe ihres Nennbetrages (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 a.a.O.) und ohne die Wertsicherungsklausel auf die neue Währung umgestellt worden (Urteil des erkennenden Senats vom 16. September 1959, V ZR 77/58, NJW 1959, 2060; vgl. auch Urteil des BGH vom 17. Oktober 1957, VII ZR 407/56, WM 1958, 293), so daß der Beklagte nicht mehr als 75 DM monatlich zu zahlen brauchte.
  • BGH, 24.04.1961 - VII ZR 64/60

    Rechtsmittel

    Diese Vorschrift betrifft nur solche Verträge, die nach der Währungsumstellung abgeschlossen worden sind (u.a. BGHZ 9, 56, 65; Urteil des Senats vom 17. Oktober 1957 VII ZR 407/56).
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